Insbesondere in den Innenstädten sind viele neue Mobilitätsformen zu sehen. Seien es kleine, blinkende Boards oder auch richtige e-Scooter, die uns als Fußgänger, Fahrradfahrer oder auch Autofahrer überraschen. Zum Glück bleibt es meist beim Erschrecken, aber was wenn denn wirklich ein Unfall passiert? Angesichts der zunehmenden Anzahl dieser Fortbewegungsmittel ergreift der Gesetzgeber die Initiative und möchte die Herausforderung in den nächsten Monaten lösen.
Die Diskussion um das E-Roller Gesetz weckt Erinnerungen an die Inlineskate-Diskussion
Gerne würden wir unsere Leserinnen und Leser schon jetzt vollständig und zu 100 % über die demnächst geltenden Regelungen informieren.
Momentan sind allerdings einige, wesentliche Details leider noch unklar. Ein bisschen erinnert dies an die Diskussion über – nicht motorgetriebene – Inline-Skater und was die damals neuen Verkehrsteilnehmer für uns alle bedeuten würden.
Im Endeffekt konnte man sich damals darauf einigen, dass Inline-Skater im Wesentlichen als Fußgänger zu behandeln sind. Die e-Scooter sind aber richtige, angetriebene fahrbare Untersätze -weshalb Regelungsbedarf besteht.
VIDEO: News zu PLEV: Elektro-Tretroller im Straßenverkehr endlich legal!
E-Roller Gesetz noch in der Entwurfsphase – Details könnten sich ändern
Das E-Roller Gesetz ist noch nicht abschließend verabschiedet, derzeit wird noch ein so genannter Referentenentwurf abgestimmt. Die Bundbesregierung wird diesen Vorschlag dem Parlament vorlegen, wo es in mehreren Lesungen beraten, geändert oder abgelehnt werden kann.
Angesichts der aktuell geltenden Regelungslücke ist allerdings davon auszugehen, dass es irgendeine Regelung bzw. irgendein Gesetz geben wird. Die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung beginnt mit einem Hinweis auf die Voraussetzungen für die Zulassung von E-Rollern & Co.!
Hier spricht die Verwaltung davon, dass die Hersteller – ähnlich wie beim Auto – für jeden Fahrzeugtyp eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen müssten. Also so etwas ähnliches wie eine Typen- und Konstruktionsfreigabe wie sie von benzinangetriebenen Rollern bekannt ist.
Das Problem für alle „schon jetzt“-Käufer: Es kann durchaus sein, dass das jetzt gekaufte Fahrzeug noch keine Betriebserlaubnis hat und auch keine bekommt. Deshalb bewegt sich der Nutzer heutzutage in einem absoluten Graubereich.
Gewicht, Maximalgeschwindigkeit und erforderliche Versicherungen sollen geregelt werden
Das E-Roller Gesetz in seiner aktuellen Fassung soll Regelungen aufstellen für e-Scooter und ähnliche Kleinstfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen „nicht weniger als 6“ Stundenkilometern und „nicht mehr als 20“ Stundenkilometer schnell sein.
Das Maximalgewicht soll ebenso festgelegt werden wie die Anforderungen an das Vorhandensein von unabhängig voneinander arbeitenden Bremskreisen wie die Verzögerung/Stärke der Abbremsung. Es ist die Einführung einer Versicherungspflicht (ähnlich wie beim Mofa) geplant, die durch das Anbringen eines Versicherungskennzeichens erfüllt werden soll.
E-Scooter bis 6 Stundenkilometern sollen bereits durch 12-Jährige geführt werden können, schnellere Fahrzeuge ab einem Alter von 14 Jahren. Da die genauen Kosten und der Umfang des Versicherungsschutzes noch nicht bekannt sind, ist dies ein weiterer Grund zum Abwarten.
Schon in wenigen Wochen wird Klarheit herrschen
Im Moment tobt noch die Diskussion um einzelne Details für das Gesetz der neuen Fahrzeuge. Manche Experten werfen vor, dass der Gesetzesentwurf wenig durchdacht wäre: 12-Jährige würden ein Kleinstelektrofahrzeug noch nicht beherrschen und steuern können. Darüber hinaus ist die Frage der Haftung bei größeren Unfällen ungeklärt, weil 12-Jährige eben nicht schuldfähig sein würden. Deshalb mischt sich momentan Klarheit und Unklarheit: Klar ist, dass es ein Gesetz geben wird – die Details sind aber noch vollkommen offen. Dennoch ist noch vor dem Sommer mit einer Einigung zu rechnen, so dass schon bald noch mehr e-Kleinstfahrzeuge für das Plus an Mobilität sorgen werden.
Titelbild: © iStock – jossdim