Elektroroller sind momentan ein wahrer Trend. Auch in Deutschland machen sie mitunter die Straßen unsicher. Doch welche Elektroroller mit StVZO Zulassung gibt es? Und unter welchen Regelungen dürfen die Elektroroller überhaupt gefahren bzw. genutzt werden? Dies alles verrät der nachfolgende Artikel.
Elektroroller mit StVZO Zulassung: diese Regeln gelten grundsätzlich
Die Grundlage der Gesetze für die Elektroroller wurde erst im Juni des Jahres 2019 geschaffen, bzw. verabschiedet. Somit fallen Elektroroller, da sie mit einem Elektroantrieb betrieben werden, klein, handlich und leicht zu transportieren sind, unter die so genannten Elektrokleinstfahrzeuge.
Zudem besitzen die Elektroroller eine Haltstange, bzw. Lenkstange und können bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h fahren. Wer einen Elektroroller fahren möchte, braucht zwar keinen Führerschein oder muss einen Helm tragen, dafür wird jedoch eine Straßenzulassung benötigt. Ebenfalls unterliegen diese Fahrzeuge einer Versicherungspflicht und brauchen damit eine entsprechende Plakette.
Elektroroller mit StVZO Zulassung: wo dürfen sie überhaupt gefahren werden?
Wurde ein Elektroroller mit der Straßenzulassung erworben, darf er jedoch nicht einfach überall nach Lust und Laune gefahren werden.
So dürfen die Elektroroller auf Fahrradwegen, Fahrradstraßen oder Radfahrstreifen gefahren werden, nicht aber in reinen Fußgängerzonen, auf Bürgersteigen oder der normalen Straße, geschweige denn auf Autobahnen oder Landstraßen.
Auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung, dürfen Elektroroller nicht gefahren werden. Das Mindestalter zum Fahren des Elektrorollers liegt bei 14 Jahren, ein Führerschein oder ähnliches wird nicht benötigt.
Video: E-Scooter bekommen ZULASSUNG in Deutschland ?
Elektroroller mit StVZO Zulassung: welche Modelle haben sie?
Wer sich also einen Elektroroller zulegen möchte, benötigt ein Modell mit einer ordentlichen Straßenzulassung, wie oben im Text bereits deutlich wurde.
Die sichere Seite wird immer mit einem Verleih von Elektrorollern gewählt, da diese Verleihfirmen Modelle haben, die die Straßenzulassung natürlich haben.
Diese Verleihfirmen werden zudem immer wieder überprüft, so dass keine „falschen“ Modelle in Umlauf geraten. Modelle, die beispielsweise für die Straße zugelassen sind, sind beispielsweise:
- BMW X2 City
- Metz Moover
- IO Hawk Exit-Cross
- Moovi E-Scooter
- Egret-Ten V4
Die Preise für diese Modelle bewegen sich etwa um die 200-2500 Euro herum. Dafür bekommt man aber ein mit Sicherheit zugelassenes Gerät für die Straße, welches zudem hochwertig verbaut ist und über zahlreiche Gimmicks wie besonders stabile Reifen, verfügt.
Zudem ist es nur einer Person erlaubt, auf dem Elektroroller zu fahren. Auch beim Alkoholgenuss gelten strenge Regeln, wie beim Fahrradfahren auch. Je nach Vergehen kann es passieren, dass dem Elektrorollerfahrer Konsequenzen bezüglich seines Autoführerscheines drohen.
Elektroroller mit Straßenzulassung: ein junger Trend
Die Elektroroller bzw. deren gesetzliche Verordnung ist in Deutschland noch relativ jung, dennoch zeichnet sich jetzt schon gerade in Großstädten ein deutlicher Trend zu diesen kleinen Fahrzeugen ab. Damit es im Straßenverkehr ohne Unfälle zugeht, müssen diese Elektroroller über eine Straßenzulassung verfügen, diese haben aber nicht alle Modelle, die im Handel gekauft werden können. Zudem müssen einige Regeln beachtet werden, beispielsweise dürfen die Fahrzeuge nicht auf Bürgersteigen oder in Fußgängerzonen gefahren werden. Wer sich jedoch auf die Spielregeln einlässt und etwas Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt, der kann mit einem solchen Elektroroller sicherlich eine Menge Freude haben. Obgleich die Modelle nicht gerade günstig sind, sollte immer auf Qualität gesetzt werden, da sich dieser Preis auch in der Sicherheit und Ausstattung der Modelle widerspiegelt.