E-Scooter Gesetzeslage – So fährt es sich legal mit den Elektroscootern

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Bis zum 17. Juni 2019 herrschte eine ziemliche Verwirrung, ob es denn überhaupt eine E Scooter Gesetzeslage geben würde oder ob die Menschen einfach jede Art Elektroroller bzw. E Scooter ganz ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen nutzen dürften. An diesem Tag wurde die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ verabschiedet, die seit dem Inkrafttreten exakt beschreibt welche Fahrzeugtypen zugelassen sind und wie auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz aussehen.

E Scooter kennen lernen und legal fahren: In Großstädten schon möglich

Viele Start Ups haben die neue E Scooter Gesetzeslage erstaunlich schnell in Mobilitätsmöglichkeiten umgesetzt: Schon kurz nach Inkrafttreten der E Scooter Gesetzeslage eroberten Miet E Scooter die großen Städte. Deren Preismodell läuft meist auf eine Grundgebühr und einen Minutenpreis hinaus. Innerhalb des Stadtgebietes kann das Fahrzeug praktisch an jedem Ort angemietet und zurückgegeben werden.

Intuitiv bedienbare Apps sorgen für das Plus an Bedienungskomfort. Die Unternehmen überlegten sich die Investitionen genau und arbeiten – wie beispielsweise in München – auch mit den Nahverkehrsunternehmen zusammen. Wer schon vor der Anmietung einen Blick auf die E Scooter wirft, der sieht: Alle haben die Versicherungsplakette.

Wenn es dann wirklich Spaß macht, dann lohnt es sich, sich in Ruhe bei den verschiedenen Händlern umzusehen. Beim Kauf gilt: Auf die allgemeine Betriebserlaubnis achten und sich vor dem Kauf zeigen lassen. Nicht das Geld für einen E Scooter bezahlt wird, der vor Inkrafttreten der neuen Gesetze gebaut und der noch keine Typzulassung hat.

Dank der E Scooter Gesetzeslage ist kein Führerschein erforderlich

Lange wurde darüber diskutiert, um welches Fahrzeug es sich bei einem E Scooter wirklich handelt und ob für das Führen und Fahren im öffentlichen Straßenverkehr eine spezielle Erlaubnis bzw. ein Führerschein notwendig wäre. Der Gesetzgeber hat sich für einen relativ niedrig schwelligen Einstieg entschieden: Jeder, der 14 Jahre und älter ist, kann den E Scooter ganz legal fahren, es besteht nicht einmal Helmpflicht.

Dennoch ist das Tragen eines Schutzhelms dringend empfohlen, um den Kopf bei einem Unfall möglichst gut zu schützen. Denn: Die E Scooter Gesetzeslage sieht vor, dass der E Scooter eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 Stundenkilometern haben darf. Für den E Scooter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, das Versicherungsjahr beginnt immer im März.

Da der E Scooter über keine großen Flächen für ein Kennzeichen verfügt, erfolgt der Nachweis über einen Versicherungsnachweis zum Aufkleben, der fast so wie ein Moped-Kennzeichen aussieht. Der Gesetzgeber nennt dies Versicherungsplakette.

Viele Wege stehen zur Verfügung: Orientierung an Fahrradregeln für Erwachsene

Am einfachsten lassen sich die Regelungen für die zulässige Fahrbahn durch einen Vergleich merken. Da die E Scooter bis zu 20 Stundenkilometer schnell sind und diese erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, orientieren sich die Regelungen an den Regelungen für Fahrräder. Fahrradwege oder auch die noch immer sehr seltenen Fahrradstraßen sind das perfekte und auch zugelassene Revier für E Scooter.

Nur wenn es keine Fahrradwege oder ähnliches gibt, dann kann auch auf der „normalen“ Straße gefahren werden. Allerdings kann der E Scooter zwar auch für Fahrten zwischen Orten genutzt werden, das Fahren auf einer Bundesstraße ist aber nicht unbedingt empfehlenswert. Unsere Redaktion geht davon aus, dass sich die anfängliche Aufregung um die E Scooter bald legen wird und diese bald zum Verkehrsalltag gehören werden.

E Scooter sind ein kleines, schnelles und wendiges Verkehrsmittel: Spaß der legal ist

In der Zusammenfassung kann gesagt werden, dass E Scooter fahren insbesondere in der Stadt Spaß machen kann und die Gesetzeslage es ermöglicht, dass jedermann ab 14 Jahren einen Roller fahren kann. Der beste Einstieg ist wohl über die diversen E Scooter Sharing-Anbieter.

Dort kann Fahrspaß auf Kurzstrecken erlebt werden und es können beliebige Strecken in der Kombination aus E Scooter, öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch dem eigenen Auto kombiniert werden. Beim Selbstkauf ist insbesondere auf einen zugelassenen Fahrzeugtyp und den rechtzeitigen Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu achten.
Titelbild: © iStock – jossnatu

Über den Autor

Andreas, demnächst 35 Jahre jung, Genießer, mehr oder weniger sportlich, meine Mutter sagt immer: "er macht irgendwas mit Computern", ohne iPhone gehe ich nicht aus dem Haus.

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