Die Roaming Gebühren 2016 wurden reformiert und an Höchstsätzen angepasst, damit Kostenfallen geschlossen werden. Denn nur so lassen sich hohe Urlaubsrechnungen für Telefonie, Nachrichtendienst und Datenvolumen verhindern. In Zukunft sollen die Roaming Gebühren gar ganz entfallen.
Keine Kosten mehr für das Empfangen von SMS
Es waren sehr zähe Verhandlungen zwischen den Mobilfunkanbietern und der Europäischen Union, am Ende kam eine Kompromiss-Lösung heraus, die für Kunden vielversprechend ist. Seit Mai 2016 kostet das Empfangen einer SMS nichts, nur das Versenden. Und da gibt es eine klare Vorschrift:
Der Höchstbetrag einer versendeten SMS von einem Mobiltelefon aus einem europäischen Mitgliedsstaat hin zu einem anderen Mobiltelefon im EU-/EWR-Gebiet darf nur noch einen Aufschlag von 2,38 ct kosten und nicht mehr als 6 ct, inklusive der nationalen SMS-Kosten.
Das bedeutet, der bestehende Nationaltarif für das Mobiltelefon bleibt unberührt und das Mobilfunkunternehmen darf maximal 2,38 ct aufschlagen, wenn damit nicht die 6 ct überschritten werden. Kostet in Deutschland eine SMS für den Reisenden 4,5 ct, so darf der Anbieter nur maximal 1,5 ct zusätzlich für das Versenden der SMS im Ausland berechnen, um den Höchstwert nicht zu überschreiten.
Eingehende Anrufe bleiben günstiger als ausgehende Telefonate
Die Roaming Gebühren 2016 haben einen wesentlichen Einfluss auf die Telefonate im EU-/EWR-Gebiet. Die Grundlage der Kosten für eingehende und ausgehende Anrufe bestimmt der bestehende nationale Tarif.
Für eingehende Anrufe kann ein Mobilfunkanbieter zusätzlich im Höchstfall 1,36 ct pro Minute verlangen und darf den Höchstsatz von 5 ct pro Minute nicht übersteigen. Bei ausgehenden Anrufen können maximal 5,95 ct pro Minute hinzukommen und ein Anruf darf nicht mehr als 19 ct pro Minute kosten.
Dabei gibt es eine Besonderheit:
Die ersten 30 Sekunden darf der eingehende oder ausgehende Anruf pauschal abgerechnet werden, erst mit Beginn der 31. Sekunde muss jede weitere Minute sekundengenau abgerechnet werden. Wichtig ist dabei, dass die Mehrwertsteuer eines Landes, in dem der Tarif geführt wird, hinzukommen.
Zur Orientierung, in welchem Land die Verordnung gültig ist oder nicht:
- alle Länder, in denen die Währung Euro gültig ist
- hinzukommen Länder des EWR wie Schweden, Großbritannien, Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Dänemark und weitere
- nicht gültig in europäischen Staaten wie Türkei, Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien, die alle als Beitrittskandidaten der EU gelten
- nicht gültig in europäischen Staaten wie Schweiz, Norwegen, Island, Weißrussland und Ukraine
Obergrenze für Datenvolumen zum Schutz Reisender
Ein MB darf nicht mehr als 20 ct kosten, ergibt sich aus dem bestehenden Tarif und einem maximalen Aufschlag von 5,95 ct. Mobilfunkanbieter sind verpflichtet mit dem Kunden eine Obergrenze festzulegen, die muss in jedem Fall bei 50 Euro angeboten werden, darf aber nach Vereinbarung darunter oder darüber liegen.
Ist die Obergrenze erreicht, muss der Kunde eine Nachricht erhalten, in der er bestätigt, gegen Zusatzkosten weiteres Datenvolumen zu verbrauchen. Antwortet der Kunde nicht, muss der Anbieter die Nutzung von Datenvolumen für Internet und App blockieren und die Obergrenze einhalten.
Roaming Gebühren 2016 sollen Mobilfunkschulden senken
Mit der Regelung der Roaming Gebühren 2016 ist ein wichtiger Schritt vollzogen, um Reisende vor unangemessenen Mobilfunkkosten zu schützen. Dadurch entsteht mehr Transparenz und Kunden verfügen über eine bessere Kostenkontrolle. Ab Mitte 2017 sollen die Roaming Gebühren gar vollständig entfallen.
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